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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

auf Basis der allgemeinen Vertragsgrundlagen der Allianz deutscher Designer (AGD).

 

Für alle Rechtsgeschäfte mit Ines Schreiber Design sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit meiner Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1.1. Jeder der Designerin erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.

 

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist. Damit steht Ines Schreiber Design insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

 

1.3. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Ines Schreiber Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD und den Honorarempfehlungen des Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA, jeweils aktuelle Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

 

1.4. Bei Verstoß gegen Punkt 1.3. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt die laut dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als Berechnungsgrundlage der Vertragsstrafe.

 

1.5. Ines Schreiber Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

 

1.6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

1.7. Ines Schreiber Design hat lt. Gesetz das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

1.8. Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke (Entwürfe und Reinzeichnungen) des Designers bedarf der schriftlichen Einwilligung des Designers und ist honorarpflichtig.

 

1.9. Die Designerin hat das Recht, von ihr erstellte Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.

 

1.10. Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

1.11. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen - auch in veränderter Form - für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

 

1.12. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben - soweit nicht anders vereinbart - beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.

 

 

2. Vergütung

 

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Sofern keine anderen Vereinbarungen z.B. in Voranschlägen und Angeboten getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind. Die Vergütung ist, unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne Abzug zu zahlen.

 

2.2. Wird die vereinbarte Leistung in Teilen abgenommen ist eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistung verlangen.

 

2.3. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

 

2.4. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Ines Schreiber Design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

 

2.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keinen Einfluss auf die Vergütung.

 

2.6. Die erbrachte Arbeitsleistung des Designers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.

 

2.7. Kostenvoranschläge des Designers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Designer nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.

 

2.8. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Ines Schreiber Design dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

 

 

3. Fälligkeit der Vergütung

 

3.1. Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar.

 

3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig.

 

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

 

4.2. Ines Schreiber Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ines Schreiber Design die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Ines Schreiber Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Ines Schreiber Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4.4. Auslagen für entstehende Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen- oder produktionen, Reproduktionen, Fotosatz, Andrucke/Proof, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.5. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.

 

4.5.1. Für Fahrtkosten werden pauschal 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.

 

4.5.2. Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.

 

4.5.3. Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen.

 

4.6. Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann Ines Schreiber Design die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.

 

 

5. Eigentum und Rückgabepflicht

 

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Eigentumsrechte werden dabei in keinem Fall übertragen. Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

5.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber, die zur Wiederherstellung notwendigen, Kosten unverzüglich zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

 

6. Herausgabe von Daten

 

6.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

6.2. Stellt der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

 

6.3. Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber.

 

6.4. Der Designer haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung des Designers ausgeschlossen.

 

6.5. Weiterhin wird keine Haftung für die überlassenen Daten und deren Weiterver- und bearbeitung übernommen.

 

 

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Ines Schreiber Design Freigabe- und Korrekturmuster vorzulegen.

 

7.2. Die Produktionsüberwachung durch Ines Schreiber Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Ines Schreiber Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Ines Schreiber Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Ines Schreiber Design fünf einwandfreie Muster unentgeltlich. Ines Schreiber Design ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

8. Haftung & Gewährleistung

 

8.1. Ines Schreiber Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.

 

8.2. Ines Schreiber Design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

8.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Ines Schreiber Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

8.4. Sofern Ines Schreiber Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Ines Schreiber Design. Ines Schreiber Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

8.5. Sofern Ines Schreiber Design selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Ines Schreiber Design zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

 

8.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

 

8.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Ines Schreiber Design.

 

8.8. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.

 

8.9. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Ines Schreiber Design nicht. Aussagen z.B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Solche Auskünfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden.

 

8.10. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

 

8.11. Der Auftraggeber stellt Ines Schreiber Design von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

 

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

9.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

9.2. Die Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Ines Schreiber Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Ines Schreiber Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Ines Schreiber Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

10. Kündigung des Auftrages

 

10.1.Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.

 

10.2. Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Ines Schreiber Design berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.

 

10.3. Ines Schreiber Design zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.

 

10.4. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

 

10.5. Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an Ines Schreiber Design zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.

 

 

11. Software und Domainbeschaffung

 

10.1. Gehören Software-Programme oder Scripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

 

11.2. Domainbeschaffung

Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird Ines Schreiber Design zwischen dem Kunden und den Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Ines Schreiber Design hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt Ines Schreiber Design hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, frei. Die vertragliche Leistung gilt mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

 

 

12. Inhalt der Webseiten

 

12.1. Der Kunde ist alleine verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für Onlineshops und das Impressum sollte der Auftraggeber von einem Anwalt prüfen lassen. Der Kunde stellt m Ines Schreiber Design von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert der Kunde ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der BRD verstoßen. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen.

 

12.2 Ines Schreiber Design ist nicht berechtigt in Gesetzesfragen zu beraten – dies ist alleine Rechtsanwälten vorenthalten. Der Kunde muss sich daher selbst über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu lasten des Kunden.

 

12.3 Da Internetseiten dynamischer Natur sind, können wir keine Garantie auf korrekte Darstellung geben. Sollten keine Absprachen getroffen worden sein, beträgt die Standard-Bildschirmauflösung 1024 × 800 Pixel und als Standard-Browser gilt der Mozilla Firefox Version 3.x bzw. alternativ der Microsoft Internet-Explorer Version 7.0. Für die korrekte Seitendarstellung mit anderen Browsern übernehmen wir keine Garantie.

 

 

13. Erfüllungsort und Wirksamkeit

 

13.1. Erfüllungsort für beide Teile ist Sitz von Ines Schreiber Design.

 

13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

 

13.4. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

 

14. Änderungen und Ergänzungen

 

14.1. Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

 

14.2. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

 

14.3. Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

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